Der Arbeitsausschuss besteht aus anerkannten und beruflich erfahrenen Journalistinnen und Journalisten, die als zwei Jahre von der Mitgliederversammlung der Berliner Pressekonferenz gewählt werden. Der Arbeitsausschuss wird sich bei der Aufnahme von Mitgliedern im Einzelfalle daran orientieren, ob sie die Grundsätze einer freien und unabhängigen Presse nach Artikel 5 des Grundgesetzes vertreten. Die Mitglieder müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie die Arbeitsrichtlinien der Berliner Pressekonferenz einhalten.
Die Berliner Chefredakteure können sich durch ein oder mehrere Redaktionsmitglieder als Teilnehmer in der Pressekonferenz vertreten lassen. Nichtmitglieder können in Sonderfällen auf Grund einer Entscheidung des jeweiligen Sprechers an Pressekonferenzen teilnehmen. Die Mitteilungen der Berliner Pressekonferenz erfolgen:
unter 1) zu beliebiger Verwendung oder
unter 2) zur Verwertung ohne Quelle und ohne Nennung des Auskunftgebenden oder
unter 3) streng vertraulich.
Ein Mitglied, das gegen diese Bestimmungen verstößt, wird aus der Berliner Pressekonferenz ausgeschlossen. Alle Funktionen der Berliner Pressekonferenz sind ausnahmslos ehrenamtlich und werden von einer Mitgliederversammlung für jeweils zwei Jahre gewählt.
TV-Journalist, Moderator, ehem. Chefredakteur
Journalistin, RBB Rundfunk Berlin Brandenburg, Studioleiterin
Thomson Media Germany, ehem. Chefredakteur und Direktor Deutsche Welle TV
Journalistin, ehem. Der Tagesspiegel
Journalist, Berliner Zeitung
Journalistin, Berliner Morgenpost
Journalistin, Moderatorin
Journalist
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